Antrag : Aufnahme der Erklärung in das Protokoll der Ratssitzung vom 3.09.2014
Die Fraktion der BfS sieht die Notwendigkeit einer öffentlichen Erklärung aufgrund der ungewöhnlichen Umstände im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung Morenhoven
Mo 6 und den daraus entstandenen Unsicherheiten für den Sportstättenneubau, zu dem die BfS unverändert steht.
Erklärung:
Das Planungsrecht der Gemeinde darf grundsätzlich keinen finanziellen Zwängen oder Vorabsprachen unterworfen werden.
Die Fraktion der BfS missbilligt ausdrücklich die aktuelle Vorgehensweise.
Zur Begründung:
Im Fall der Sportplatzbebauung Morenhoven, wird die ordentliche Bebauungsplanung der Durchführbarkeit eines Finanzierungsmodells unterstellt.
Erhebliche Bedenken des Landesbetriebes Wald und Forst und von Naturschutzverbänden im Planungsverfahren sollen hinter die Interessen des Bauinvestors gestellt werden, um bereits verplante Verkaufserlöse nicht zu verlieren.
Ein städtebaulicher Vertrag wurde bisher nur ausgehandelt aber bis heute nicht rechtswirksam geschlossen. Eigentümer der Fläche ist nach wie vor die Gemeinde und es gibt noch keine formale Bebaubarkeit.
Dennoch wurde dem Investor für Juli 2014 die Option zur Grundstückserschließung eingeräumt und damit dem SV Swisttal die weitere Nutzung der Sportstätte und des Vereinsheims entzogen.
SV Swisttal und Hertha Buschhoven wurden die Gesamtfinanzierungssicherheit und ein Zeitmanagement für den Sportstättenneubau zugesagt, auf das die Vereine vertrauen und ihrerseits planen.
Wir müssen erkennen, dass entgegen aller anders lautenden Aussagen, die Finanzierung und der Zeitplan der neuen Sportanlage als nicht gesichert zu betrachten sind.
Der SV Swisttal sieht sich aktuell in seiner Existenz bedroht, da bei weiteren Verzögerungen der künftige Spielbetrieb gefährdet ist.
In der Abwägung der Gesamtabläufe stellen sich somit für die Fraktion der BfS nur nachteilbehaftete Entscheidungsmöglichkeiten dar.
Der nahe Waldabstand von ca. 15 m zu der diskutierten Wohnbebauung bringt für die neuen Hauseigentümer Haftungsausschlusserklärungen und Grunddienstbarkeiten mit sich.
Im Ablehnungsfall wird neben finanziellen Nachteilen für die Gemeinde, auch das Vertrauen des Investors, der Grundstücksenderwerber und vor allem das Vertrauen der betroffenen Sportvereine und ihrer Mitglieder irreparabel geschädigt.
Zum Schutz der Vereine, zur Sicherung des Sportstättenbaus, aus der Verpflichtung, finanzielle Nachteile für die Bürger abzuwenden aber auch die Reputation der Gemeinde zu schützen, sieht sich die Fraktion der BfS gezwungen, dem vorliegenden Bebauungsplan Morenhoven Mo 6 zuzustimmen!
Joachim Güttes Karl-Heinz Peters André Gentz
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
Wenn die BfS meinen Beitrag nicht freischalten will, sollte Sie mir das mitteilen und begründen warum nicht! Dann hätte ich zumindest die Möglichkeit diesen entsprechend zu verändern! Einen Beitrag nur einfach deshalb nicht freizugeben weil er nicht gefällt, halte ich eben für keine Beteiligung der Bürger wie die BfS es propagiert? Norbert Phiesel
Sehr geehrter Herr Phiesel,
Ihr Kommentar vom 14.09.2014, Stand 10:40 Uhr wurde von uns freigeschalten. Da wir im Ehrenamt tätig sind, ist es uns manchmal nicht möglich, dies zeitgleich mit Eingang des Kommentars zu realisieren. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. Viele Grüße.
Heike Gebhardt, Vorstandsvorsitzende der BfS
Dass die BfS letztendlich einem Projekt „ verfahrene Karre“ zugestimmt hat könnte man noch verstehen wenn sie denn darauf gedrängt hätte, dass die Eingriffe und Belastungen für die Schutzgebiete durch Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert würden!
An geeigneter Stelle ein Stück Ackerfläche zu kaufen und daraus eine naturbelassene Streuobstwiese oder entlang des Waldes oder eines Baches einen dauerhaften Blühstreifen zu machen hätte das Projekt sicher nicht scheitern lassen!
„Rettet Bäume & Biotope e.V.“
i. A. Norbert Phiesel