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Stellungnahme der Bürger für Swisttal (BfS) zur Offenlage „Heimerzheim – Metternicher Weg HZ32“

Google Maps-Skizze Metternicher Weg Heimerzheim

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bürger für Swisttal (BfS) haben im Zuge der Befürwortung der Änderung des Flächennutzungsplanes angekündigt, Ihre Stellungnahme zur Offenlage „Heimerzheim HZ32 – Metternicher Weg“ einzureichen. Dies ist am 26.03.2018 geschehen. Uns ist es wichtig, dass die aufgeführten Maßnahmen Berücksichtigung bei der Umsetzung des geplanten Einkaufszentrums finden.

Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung und den Verhandlungen mit dem Investor sind die folgenden umwelt- und energiepolitischen Maßnahmen zusätzlich zur Auflage zu machen:

  • Minimierung der Lärm- und Verkehrsbelastungen für die Anwohner
  • Extensive Dachbegrünung der Gebäude
  • Regenwassernutzung, z. B. in Toiletten
  • Nutzung von Dach- und Wandflächen für Photovoltaikanlagen
  • möglichst wasserdurchlässiger Belag der Parkflächen
  • Ausgiebige Pflanzung von einheimischen Bäumen/Sträuchern und pflegeleichter Begrünung auf dem Gelände/Parkplatz
  • Erschließung von Fuß- und Radwegen zur Erreichbarkeit der Märkte

Durch die geplanten Baumaßnahmen ist ein massiver Eingriff in die Landschaft und eine immense Flächenversiegelung vorgesehen. Daher sind entsprechende Ausgleichsflächen auszuweisen und mit in die Bauplanung einzuschließen.

Bürger für Swisttal (BfS)

2 Kommentare

  1. Hermann-Josef Mauel sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin Anwohner im Wohngebiet Im Kammerfeld, ich kann mir nicht vorstellen, dass es realisierbar ist die Erschließung der Fachmärkte über die bestehende Straße Metternicher Weg zumachen. Es kommt bei den bestehenden Fachmärkten schon zu einer hohen Unfallgefahr durch die Einfahrt vom Parkplatz auf den Metternicher Weg. Wenn man jetzt den Verkehr dort noch erhöht kann ich nicht glauben das dies ein durchdachtes Konzept ist. Dann möchte ich noch darauf Hinweisen das diese Straße der einzige zu Weg zum Kammerfeld ist, wie sollen Rettungsdienste ins Wohngebiet kommen wenn an der Zufahrt kein durchkommen ist. Bei einem Unfall kann Zeit Leben kosten. Desweitern wird von einem südlich angrenzenden Wohngebiet mit 2,5 Geschossen gesprochen, macht das Sinn so nahe angrenzend an ein Gebiet wo nur 2 Geschossig erlaubt ist? Ich denke dabei sofort an das mahnende Beispiel gelbe Häuser Höhenring Heimerzheim.
    Das sollte doch zur Verunstaltung von Heimerzheim reichen. Man sollte sich bei seiner Beurteilung einmal in die Lage der Anwohner versetzen, wenn man diesen so etwas vor die Nase setzt.
    Dann sollte bei der Genehmigung der Mehrfamilienhäuser an genügend Parkplätze gedacht werden, ich denke der Faktor 1,5 pro/ Wohnung ist heute nicht mehr ausreichend und würde die Lage noch zusätzlich verschlimmern. Dies ist mir schon des Öfteren in Heimerzheim aufgefallen das nicht ausreichend Parkplätze vorhanden sind.

    Ich hoffe ich kann ihnen mit meiner Ausführung, meine bedenken rüberbringen.

    Mit freundlichen Grüßen

    H.J.Mauel

    • Heike Gebhardt sagt:

      Sehr geehrter Herr Mauel,

      gerade erfolgt ja die einmonatige Offenlage zum Bebauungsplan „HZ 32 Metternicher Weg“. Wir haben Ihnen mal die Passagen aus den vorgesehenen Festsetzungen im Bebauungsplan zu Ihren Fragen herausgesucht, da Ihre Bedenken auch zu großen Teilen im Auschuss „Planung und Verkehr“ in der Vorberatung Thema waren. Leider ist es viel Text, da die Situation vor Ort eben auch umfassend geregelt werden muss.
      Zufahrten: Um die Zufahrtssituation sowohl zum Sondergebiet (Einzelhandel) als auch zum Allgemeinen Wohngebiet zu ordnen, werden bereiche für Ein- und Ausfahrten festgesetzt. Dies betrifft im Sondergebiet (Einzelhandel) die zwei Hauptzufahrten zur Stellplatzanlage und wenige Stellplätze für Mitarbeiter, die direkt vom Metternicher Weg angefahren werden. Außerhalb dieser festgesetzten Zonen werden Ein- und Ausfahrten textlich ausgeschlossen, um Konflikte mit Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden. Die Einzelhandelseinrichtungen werden über zwei Zufahrten ausgehend vom Metternicher Weg erschlossen. Die Erschließung der Wohnbebauung erfolgt ausgehend von der Straße Im Kammerfeld über eine private Zufahrt. Auf die vorstehenden Ausführungen zu Ein- und Ausfahrten wird hingewiesen. Es ist geplant, den Kommernweg etwa zu einem Drittel zurück zu bauen und dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „HZ 32 Metternicher Weg“ zuzuschlagen. Zur Sicherstellung der Erschließung der vorhandenen Bebauung Kommernweg wird der dann reduzierte Kommernweg entsprechend der verkehrlichen Funktionen als öffentliche Verkehrsfläche, ergänzend einer Wendeanlage für dreiachsige Müllfahrzeuge mit festgesetzt. Das Sondergebiet (Einzelhandel) soll zukünftig weiterhin über den Kommernweg und die Zufahrt zur geplanten Wohnbebauung zu Fuß und mit dem Fahrrad erreichbar sein. Entlang der Südseite des Metternicher Weges wird ein durchgehender 1,5 m breiter Gehweg festgesetzt. Der Metternicher Weg wird zulasten des Sondergebietes verbreitert und als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Ebenso wird an der Ostseite der Straße Im Kammerfeld ein 1,5 m breiter Gehweg zulasten des Plangebietes festgesetzt. Die Bebauung bzw. die Stellplätze im Allgemeinen Wohngebiet werden über einen Privatweg erschlossen. Um für Fußgänger und Radfahrer eine durchgehende Verbindung vom abgebundenen Kommerweg zur Strasse Im Kammerfeld zu gewährleisten, wird für den Privatweg ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt. Damit ist über die Straßen Kommerweg und Im Kammerfeld ein Fuß- und Radrundweg um das Gelände der Fachmärkte gegeben.
      Zur Gebäudehöhe: Im gesamten Plangebiet sind ausschließlich Flachdächer mit einer max. Neigung bis 7 Grad geplant. Im allgemeinen Wohngebiet ist zusätzlich ein sogenanntes Staffelgeschoss möglich. Das Staffelgeschoss muss zu jeder Seite des darunter liegenden Vollgeschosses um mindestens 1 m zur Aussenkante des Vollgeschosses zurückspringen. So soll die beabsichtigte Wahrnehmung von maximal zwei Vollgeschossen aus dem öffentlichen Raum heraus gewahrt werden.
      Stellplätze: Für die geplante Wohnnutzung sind nach Maßgabe der Gemeinde Swisttal je Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Das Problem mit der Festsetzung von Stellplätzen haben wir bei jedem B-Plan von Mehrfamilienobjekten. Gesetzlich sind weit weniger vorgeschrieben (i. d. R. 1 Stellplatz). Da wir das in der heutigen Zeit auch zu wenig fanden, gibt es diese Festschreibung in einem städtebaulichen Vertrag, den der Investor/Entwickler mit der Gemeinde schliesst. Genauso wird in so einem Vertrag mittlerweile geregelt, dass Stellplätze genau nach Plan angelegt werden müssen und vor allem die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen oder der Feuerwehr gefahrenlos erfolgen kann. Die Investoren/Entwickler würden aus wirtschaftlichem Interesse natürlich gerne jeden qm vermarkten.
      Heimerzheimer Verkehrssituation: Gerade im Ortskern sind die Straßen einem ständig steigenden Verkehrsfluß und der Zunahme der parkenden PKW pro Haushalt nicht mehr gewachsen (Kirchstrasse, etc.) Deshalb haben wir ein umfassendes Verkehrskonzept für Heimerzheim bzw. ganz Swisttal gefordert. Wir brauchen Lösungen für die Probleme. Es wird nicht zu 100% gelingen, überall eine optimale Lösung zu finden, dennoch kann es ja so nicht weitergehen.

      Ich hoffe, wir konnten Ihnen ein paar Antworten geben. Sie können uns auch gerne per E-Mail unter Info@buerger-fuer-swisttal kontaktieren, falls Sie noch Fragen haben.

      Mit freundlichen Grüßen
      Heike Gebhardt

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