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BfS fordert Zukunftskonzept – Visionen für Swisttal

 

 

 

 

 

 

 

Welche Visionen gibt es für die Zukunft in Swisttal ? Das fragen sich nicht nur manche Vertreter in den politischen Gremien in Swisttal, auch Bürgerinnen und Bürger äußern deutlich Ihre Meinung zu eventuellen Vorhaben der Verwaltung. Dies durch Präsenz im Ausschuss „Planung und Verkehr“, den Social Medias als auch in der Bildung von Bürgerinitiativen.

Es gibt zentrale Themen, welche uns alle bewegen:

  • Vorschläge der Verwaltung zum Bebauungsplanverfahren nach § 13 b (einfaches Verfahren) in fast allen Ortsteilen zur Schaffung von Wohnbauflächen
  • Bebauungsplan Odendorf „Römerstrasse“
  • verschärfte Verkehrssituation in Heimerzheim, Odendorf, Buschhoven
  • Digitalisierung in der Verwaltung und Breitbandausbau in Swisttal
  • Um-/ Neubau eines Rathauses in Swisttal

Die Bürger für Swisttal sind der Meinung, dass bei Planungen mit so weitreichenden Auswirkungen für Swisttal von der Gemeindeverwaltung erst grundlegende Fragen beantwortet werden müssen. Dies, bevor schon in konkrete Planungen und Entscheide in Ausschüssen eingestiegen wird. Ebenso müssen die Bürgerinnen und Bürger in den Entscheidungen mitgenommen und transparent über einzelne Schritte informiert werden !

Die Fraktion der Bürger für Swisttal hat deshalb drei Anträge eingereicht, um Antworten für uns alle zu erhalten. Diese sind als Tagesordnungspunkte im nächsten Ausschuss zu behandeln. Wir haben unsere Anträge in fast ungekürzter Form zur Information beigefügt.

Bürger für Swisttal (BfS)

 

 

1. Antrag der Bürger für Swisttal „Zukunftskonzept – Visionen für Swisttal“

Den letztendlich auslösenden Anlass für den Antrag der Bürger für Swisttal bildet der TOP 4 der Sitzung des Ausschusses „Planung und Verkehr“ am 11.10.2018. Die Gemeindeverwaltung Swisttal unterbreitet hier Vorschläge zum Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB, welche die Einbeziehung von Außenbereichsflächen zur Schaffung von Wohnbauflächen im Gemeindegebiet vorsieht. In TOP 5 der gleichen Sitzung sollte der Punkt „Aufstellung eines Bebauungsplans Odendorf Od 19 „Römerstraße“ behandelt werden, welcher aber zur Beratung in die Fraktionen verwiesen wurde.

Aufgrund der Komplexität der Vorhaben und der weitreichenden Auswirkungen auf die Entwicklung in Swisttal sind wir zu der Auffassung gelangt, dass folgende Fragen und Eckpunkte vor Behandlung aller Vorschläge durch die Gemeindeverwaltung beantwortet werden müssen.

Frage 1 an die Gemeindeverwaltung:

Mit den bereits geplanten Baugebieten z. B. in Heimerzheim, Buschhoven als auch mit der vorgeschlagenen (Teil-) Realisierung von Wohnbauflächen im Gemeindegebiet würde die Anzahl der Einwohner mittelfristig weit die Marke von 20.000 Einwohnern überschreiten.

Stand 09.01.2018 sind in der Gemeinde Swisttal insgesamt 19.515 Einwohner gemeldet.

Die Gemeindeordnung NRW § 4, Absatz 2, besagt:

Eine kreisanhörige Gemeinde ist auf eigenen Antrag zur Mittleren kreisanhörigen Stadt zu bestimmen, wenn ihre maßgebliche Einwohnerzahl an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen* mehr als 20.000 Einwohner beträgt. ….. (*Anmerkung: Stichtage = Kalenderjahre)

Ist es Ziel der Verwaltung, Stadtrechte für die Gemeinde Swisttal zu beantragen?

Diese weit in die Zukunft gerichtete Entscheidung muss Voraussetzung sein, um auch anderen derzeit laufenden oder in Planung befindlichen „Einzelkonzepten“ bzw. Maßnahmen zuzustimmen (Bsp.: Rathauskonzept, Freiraumkonzept, Einzelhandelskonzept, etc.).

Frage 2 an die Gemeindeverwaltung:

In den Vorlagen für die Entscheidungen für den Ausschuss „Planung und Verkehr“ wird häufig Bezug auf eine „städtebauliche Entwicklung“ in Swisttal genommen. Welche Dokumente werden hier zugrunde gelegt und wie können sich die Einwohner darüber informieren?

Frage 3 an die Gemeindeverwaltung:

Heute fehlen schon Kindergartenplätze im dreistelligen Bereich. Bestehende Baugebiete sind in der Bebauung; neue Baugebiete sollen ausgewiesen werden. Wie, wo und wann will die Gemeinde Swisttal den Bedarf decken?

Die intensive Neuausweisung von Baugebieten verstärkt diese Problematik noch.

Frage 4 an die Gemeindeverwaltung

Den fehlenden Kita-Plätzen wird in zeitlichem Abstand ein Fehlen von Schulplätzen folgen.

Ebenso bietet Swisttal keine Möglichkeit für Schüler, ihr Abitur zu machen. Die weiterführenden Schulen in den Nachbarkommunen sind aufgrund begrenzter Kapazitäten ebenfalls nicht mehr kooperationsbereit.

Wie, wo und wann will die Gemeinde Swisttal den Bedarf decken?

Die intensive Neuausweisung von Baugebieten verstärkt diese Problematik noch.

Frage 5 an die Gemeindeverwaltung

Durch die Ausweisung und den Ausbau von Versorgungszentren in Swisttal, neuen Baugebieten als auch die Ansiedelung von Gewerbe oder Verstärkung von Bundeseinrichtungen ergibt sich eine verschärfte Verkehrssituation für die Ortsteile und ihre Einwohner. Dies besonders in den Ortsteilen Heimerzheim, Odendorf und Buschhoven.

Wann gibt es hier begleitend zur expansiven Ausrichtung der Gemeinde ein umfassendes Verkehrs- und Fußwegekonzept?

Wir fordern die Gemeindeverwaltung auf, die vorstehenden Fragen zu beantworten.

Weiterhin erachten wir es als notwendig, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, für Swisttal ein umfassendes „Zukunftskonzept – Visionen für Swisttal“ zu erstellen.

Dieses Konzept soll alle Aspekte einer Gemeindeentwicklung enthalten und den kommunalen Zukunftsaufgaben und Anforderungen Rechnung tragen.

„Gestalten statt verwalten“ sollte unser Motto als zukunftsorientierte Gemeinde (Stadt) sein.

Vor Klärung der Fragen und einer grundsätzlichen konzeptionellen Ausrichtung der Gemeinde Swisttal sehen wir es im Sinne der Sache als nicht geboten an, über dementsprechende Einzelvorschläge im Ausschuss „Planung und Verkehr“ abzustimmen.

  

2. Antrag der Bürger für Swisttal „Flächendeckender Breitbandausbau in der Gemeinde Swisttal“

Die BfS unterstützt die Forderung von Bürgern sowie Gewerbe der Gemeinde Swisttal nach einem flächendeckenden Breitbandausbau. Gemäß aktuellen Informationen des Rhein-Sieg-Kreises verfügt Swisttal über nicht ausreichende Download-Raten über 50 Mbit/s, bzw. in manchen Gebieten ist der Breitbandausbau noch nicht abgeschlossen:

  • Größer/gleich 50 Mbit/s => 78,7 %
  • Größer/gleich 30 Mbit/s => 94,9 %
  • Größer/gleich 16 Mbit/s => 97,9 %

Wir sehen es als unabdingbar, gerade auch im Zeitalter der Digitalisierung, die Gemeinde Swisttal hier zukunftsfähig zu machen.

Um die Attraktivität von Swisttal als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu fördern und zu sichern, fordern wir:

  • Eine Bestandaufnahme des bisherigen Versorgungs-Standes „Breitbandausbau“ in der Gemeinde Swisttal; explizit der Gebiete mit Download-Raten unter 50 Mbit/s
  • Eine Sicherstellung des zukunftsfähigen Breitbandausbaus im gesamten Gemeindegebiet mit Download-Raten über 50 Mbit/s, insbesondere in noch entstehenden oder bereits geplanten Baugebieten in Buschhoven (Schießhecke I und II), Heimerzheim (Rücklage Euskirchener Strasse, Neukircher Weg)

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen fordern wir die Verwaltung auf, bei der Bezirksregierung die Fördermittel für Breitbandausbau gemäß der:

„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für die Breitbandkoordination und für die Erstellung von Next Generation Access Entwicklungskonzepten (NGA)“ aus dem Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW vom 1.06.2016 (gültig bis 31.12.2018) zu beantragen.

Die Fördermittel werden als Vollfinanzierung mit einem Höchstbetrag von 150.000 Euro über die Dauer von 36 Monaten angeboten und umfassen den Einsatz eine(r)s „Breitbandkoordinatorin(s) sowie die Erstellung eines NGA-Entwicklungskonzeptes. (Richtlinie siehe Anlage).

Sollte die Bezirksregierung den Antrag zur Förderung ablehnen, so ist zu prüfen, ob Fördermittel gemäß der Richtlinie“Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 29.02.2016 (gültig bis 31.12.2019) zu beantragen sind. (Richtlinie siehe Anlage).

  

3. Antrag der Bürger für Swisttal an die Gemeindeverwaltung Swisttal nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen

Die Bürger für Swisttal fordern die Verwaltung auf, den gesetzlichen Vorgaben gemäß IFG NRW nachzukommen:

1. Veröffentlichung Geschäftsverteilungspläne, Organigramme und Aktenpläne

Online für alle interessierten Personen im Informationssystem der Gemeinde Swisttal bis 31.03.2019 bereitzustellen. Aus diesen Daten sollen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.

2. Veröffentlichung von Konzepten und planungsrelevanten Dokumenten auf der Webseite der Gemeinde Swisttal. Diese werden zum Teil aus Haushaltsgeldern der Gemeinde Swisttal finanziert und sollen interessierten Bürgern zugänglich gemacht werden.

3. Übersicht der in der Gemeinde Swisttal gültigen Konzepte und Dokumente

Begründung: Im digitalen Zeitalter sollte die generelle Onlineveröffentlichung der Dokumente Standard sein. Dies erhöht die Transparenz von Verwaltung und Politik, spart beiderseitig Kosten sowie Zeit und ermöglicht den Interessenten einen schnellen Abgleich der Realität mit den geplanten Maßnahmen oder gesetzten Rahmenbedingungen in den einzelnen Themengebieten.

 

 

 

 

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