Im Hauptausschuss am 21.04.2015 stand u.a. die Anerkennung von Gräbern als Ehrengrabstätten auf der Tagesordnung. Hintergrund waren verschiedene Anträge der katholischen Kirchengemeinden aus Buschhoven und Odendorf. Es ging im wesentlichen um die Gräber von kirchlichen Würdenträgern aus den beiden Orten. Die Anerkennung als Ehrengrabstätten wurde von allen Fraktionen entsprechend der Verwaltungsvorlage zunächst abgelehnt. Sowohl die BfS als auch die SPD stellten aber fest, dass in der gültigen Friedhofssatzung keine verbindlichen Kriterien für die Zuerkennung von Ehrengräbern festgelegt sind. Im Zusammenhang mit der noch ausstehenden Ratsentscheidung für das Friedhofskonzept sollten in die neu zu gestaltende Friedhofssatzung auch hierzu konkrete Kriterien festgelegt werden.
Es bestand Konsens, dass der Personenkreis, dem eine solche Anerkennung zugedacht ist, für die Gemeinde Swisttal überörtliche Bedeutung haben soll. Es gehe nicht darum, primär nur örtlich bekannte geistliche oder schulische Leistungsträger zu ehren, sondern es sollte schon das Kriterium einer objektiven gemeindlichen Identifikation für die oder den zu ehrenden Verstorbenen erfüllt sein.
Ehrengräber gibt es als kulturelles Erbe in vielen Kommunen. Die Gemeinde Swisttal sollte hier keine Ausnahme bilden. Jedoch wie Ratsvertreter der BfS in den letzten Monaten immer wieder feststellen mussten, fehlt es in der Verwaltung auch hierzu an klaren Regeln und Festlegungen. In einer der nächsten Hauptausschusstermine wird der Tagespunkt hinsichtlich der aktuell beantragten Ehrengräber nach der geänderten Friedhofssatzung nochmals beraten und entschieden. Außerdem wird der Bürgermeister dem Rat eine Zusammenstellung aller Ehrengräber auf den Gemeindefriedhöfen vorlegen.
Die BfS Fraktion hat hier wieder einmal zeigen können, das beharrliches Nachhaken letztlich zu guten und sinnvollen Veränderungen in der Verwaltungsarbeit führt.
Swisttal, den 29.04.2015
Karl-Heinz Peters, Fraktionsmitglied der BfS Ratsfraktion
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