BfS Logo

Antrag der BfS für „Tempo 30 Schillingstraße in Dünstekoven“ abgelehnt

Quelle Bild: Pixabay Bilder kostenlos

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die BfS hatte am 04.09.2020 einen Antrag zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für beide Fahrtrichtungen auf der „Schillingstraße“ im Ortsteil Dünstekoven gestellt. Hierdurch sollte eine wesentliche Verbesserung der Lärmemissionen, Reduzierung der Abgase und Vermeidung von Gefahrenlagen in Dünstekoven erreicht werden. Der Antrag wurde von 100 Bürger*innen aus Dünstekoven mit einer Unterschriftenliste gestützt.

Der Antrag wurde von der Gemeinde Swisttal an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet. Im Zeitraum vom 22.02.2021 bis 25.02.2021 wurde daraufhin auf der Schillingstraße auf Höhe der Hausnummer 74 eine Seitenradarmessung durchgeführt, welche Aufschluss über das aktuelle Geschwindigkeits- und Verkehrsbelastungsprofil gegeben hat.

Die Messungen ergaben, dass in Fahrtrichtung Bundesstraße 56 sowie in Fahrtrichtung Heimerzheim eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 57 km/h erreicht wurden. Abzüglich einer Messtoleranz von 3 km/h ergaben sich für beide Fahrtrichtungen Werte von 54 km/h. Dies beurteilt das Straßenverkehrsamt als deutlich angepasste Geschwindigkeit und weist auch auf die Auskunft bei der Polizei Bonn hin, dass seit 2018 für den betreffenden Streckenabschnitt kein polizeilich gemeldeter Unfall bekannt sei.

Soweit die Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes zur Situation in Dünstekoven. Die folgende Erläuterung im Nachsatz gibt uns den wahren Grund an, warum politische Anträge und Bürgerinitiativen an der derzeit gültigen Straßenverkehrsordnung scheitern:

…“Weitere Möglichkeiten zur Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sieht die Straßenverkehrsordnung für die Örtlichkeit nicht vor. Daneben bleibt zu berücksichtigen, dass es sich bei der Schillingstraße (L163) um eine Straße des klassifizierten Straßennetzes handelt. Aufgabe des klassifizierten Straßennetzes ist es, den regionalen und überregionalen Verkehr aufzunehmen und in das weitere klassifizierte Straßennetz abzuführen. Um die Leistungsfähigkeit des klassifizierten Straßennetzes zu gewährleisten und aufrecht zu halten ist die Beibehaltung der innerorts festgelegten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h maßgeblich.“

Die Leidens- und Duldungsfähigkeit der Bürger*innen für die Tempo 50 – Regelungen in den Ortsdurchfahrten von Swisttal ist schon längst überschritten. Angesichts der enorm steigenden Verkehrsflüsse durch unsere Ortschaften wäre es zum Schutz der Menschen endlich an der Zeit, die Straßenverkehrsordnung auf die heutigen Verhältnisse anzupassen.

Bürger für Swisttal (BfS)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

BfS Logo