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Baumschutz braucht Einsicht, keine sperrigen Regelwerke

Keine Zustimmung der BfS zur vorgeschlagenen Baumschutzsatzung.

Es muss nicht alles reglementiert werden. Selbst dann nicht, wenn es um das zweifellos ehrenwerte Ziel geht Bäume zu schützen.

Eine Satzung, wie sie nun beantragt wurde, mag sicherlich in einer großen, dicht bebauten, betongrauen Stadtkulisse Sinn machen, nicht jedoch in der Flächengemeinde Swisttal mit überdurchschnittlich vielen, gut gepflegten Hausgärten in denen zahlreichen Bäume stehen. Die Eigentümer gehen schon alleine aus eigenem Interesse, verantwortungsvoll mit ihren eigenen Bäumen um und die Verpflichtung zur Gefahrenverhinderung ergibt sich bereits aus bestehenden Gesetzen.

 

Die vorgeschlagene Baumschutzsatzung ist eine weitere Bevormundung der Einwohner von Swisttal, greift unverhältnismäßig in die Rechte der Privatbesitzer ein, erzeugt Gebühren und Kosten, belastet die Verwaltung mit arbeitsintensiven Vorgängen und schafft keine allgemeine Einsicht in die Schutzwürdigkeit von Bäumen.

Wie sollte diese Einsicht entstehen, wenn ein wachsender Baum für den Eigentümer ein zukünftiges Verwaltungsproblem bedeutet.

Der vorgelegte Satzungsvorschlag ist viel zu bürokratisch, durch den „Otto-Normal-Bürger“ nur schwer zu verstehen und kommuniziert keine verständlichen Ziele.

Darum lehnen wir die vorgeschlagene Baumschutzsatzung ab.

Ein erster vertrauensbildender Schritt wäre das Positive vorausgehen der Gemeinde, z.B. durch aktive Kommunikation von Baumfäll- und vor allem Ersatzpflanzungsmaßnahmen.

Ebenso sollte die Gemeindeverwaltung als Minimalforderung die erfolgte Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen bzw. Auflagen aus Bebauungsplänen, Baugenehmigungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen zu 100% überprüfen und dies, zumindest in den zuständigen Ausschüssen zum Thema machen.

Pressemitteilung

Unabhängige Wählervereinigung

Bürger für Swisttal ( BfS)

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