Am 12.03.2020 wurde im Ausschuss „Planung und Verkehr“ unter TOP 6 „Bebauungsplan Heimerzheim HZ 39 „Am Burggraben“ über die Entwässerung des zukünftigen Baugebietes beraten.
Zahlreiche betroffene Bürgerinnen und Bürger waren als Zuhörer in der Aula der Georg-von-Boeselager-Schule erschienen. Ihre Sorgen galten vor allem dem Thema Hochwasserschutz, welches sie bei zunehmenden Starkregenfällen versorgt wissen wollen.
Herr Regh von der MR Ingenieursgesellschaft mbH stellte die verschiedenen Varianten zur Entwässerung des Baugebietes vor. Diese wurden unter den Aspekten Störungsfreiheit der Anlage, Ökonomie und Ökologie bewertet. Als klare Empfehlung der Verwaltung und vieler politischen Vertreter galt eine Entwässerung des Gebietes über den schon vorhandenen südlichen Graben. Der heutige Graben soll in der Breite erweitert werden und bei 100-jährigem Regen-Ereigniss laut Erftverband 140 Liter pro Sekunde abfliessen lassen. Als positive Aspekte wurden vor allem der geringe Flächenverbrauch, der geringe Herstellungsaufwand, eine ökologisch sinnvolle Speicherung sowie die geringen Folgekosten für die Gemeinde dargestellt.
Die Vertreter der BfS sahen dies anders und sprachen sich für die Variante eines Erdbeckens mit Versickerungsanteil aus. Bei normalem Regenfall wird das Wasser im Boden des Beckens gesammelt, kann versickern und wird dem Grundwasser zugeführt. Bei Starkregenfällen sammelt sich das Wasser im Becken, kann versickern und der Rest kann über eine Drosselung der Swist zugeführt werden.
Wir sind der Meinung, dass den berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger mit einer langfristig gedachten Lösung Rechnung getragen werden muss. Der Investor hat die Kosten für eine zukunftsfähige Variante zu tragen. Der Hochwasserschutz ist eine Verpflichtung, vor allem in Zeiten von Starkregenfällen, welche durch den Klimawandel mehr zunehmen werden. Wer bezahlt den Bürgern die Kosten, wenn dann „Land unter“ ist? Mit dem Blick auf die Zukunft sind außerdem ökologische Aspekte wie Grundwasserneubildung, Niederschlagswassernutzung und landschaftspflegerische Maßnahmen ein Muss in der Entwicklung von neuen Baugebieten. Zur Niederschlagswassernutzung soll jetzt die im städtebaulichen Vertrag festgelegt werden, dass die Hauseigentümer Zisternen einbauen müssen.
Die BfS stimmte gegen die Entwässerung des Baugebietes über den Graben und wurde durch eine Mehrheit überstimmt. „Weiter so, wie immer – Klientelpolitik“ war die wütende Resonanz von Bürgerinnen und Bürger vor Ort, nachdem sie die Sitzung verlassen hatten.
Bürger für Swisttal (BfS)
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