Der bisherige Planungsstand zum Bebauungsplan auf dem ehemaligen Sportplatz in Buschhoven wird von der BfS als äußerst kritisch betrachtet.
Hier wäre zu allererst die Lage des geplanten Pflegeheimes zu nennen. Nach bisheriger Planung soll in unmittelbarer Nähe zur Tennisanlage ein Pflegeheim errichtet werden, welches gleichzeitig als Schallschutz für die dahinter liegende Wohnbebauung dient. Dies hat jedoch zur Konsequenz, dass die Fenster auf der gesamten langen Front (in Richtung Süd-Westen) zu den Tennisplätzen nicht geöffnet werden dürfen. Die BfS hält dies aus Sicht der neuen Heimbewohner für kaum zumutbar.
Weiterhin kritisiert die BfS die viel zu enge Straßenführung und zu wenige öffentliche Parkmöglichkeiten.
In Buschhoven sind in fast allen Baugebieten ausreichend Bürgersteige im Trennverfahren als auch Parkmöglichkeiten vorhanden. Warum ausgerechnet in einem neuen Baugebiet, in welchem ein Pflegeheim und ein betreutes Wohnen angeboten werden soll, darauf verzichtet wird, ist nicht nachvollziehbar. Im neuen Baugebiet sind für die Fußgängerwege „Mischsysteme“ angedacht. D.h. Straßen, welche ohne Erhöhung in die Bürgersteige übergehen. Weiterhin sind Stichstraßen geplant, die so eng sind, dass sie nicht durch die Müllabfuhr angefahren werden können, so dass die neuen Anwohner der Stichstraßen die Mülltonnen an den Kreuzungen aufstellen müssen.
Bislang bestehen auch keine eindeutigen und belastbaren Aussagen zum Thema Abwasser für dieses neue Baugebiet. Sollte sich in der weiteren Planung herausstellen, dass die Kanäle in den anliegenden Straßen durch die zusätzlich benötigte Kapazität erweitert werden müssten, bedeutet dies sowohl für die Gemeinde Swisttal als auch die anliegenden Anwohner eine zusätzliche finanzielle Belastung, welche bislang noch nicht berücksichtigt wurde.
Insgesamt zeigt sich, dass möglichst wenig Fläche für die Erschließung bereitgestellt werden soll. Mit rund 10% Erschließungsanteil liegt man dabei auf einem Niveau wie im neuen Baugebiet in Morenhoven. Hier wächst das Baugebiet bereits und man kann sich einen vorausschauenden Eindruck über die „Großzügigkeit“ der Erschließung machen. Dabei sei angemerkt, dass der erst in diesem Jahr verabschiedete Flächennutzungsplan der Gemeinde mit einem Wert von 25% Erschließungsanteil rechnet. Hier scheint je nach Zielsetzung von der Verwaltung mit unterschiedlichem Maß gerechnet zu werden.
In Summe scheint es so, dass der Bebauungsplan auf dem bisherigen Fußballplatz in Buschhoven so geschnitten wurde, dass der Investor einen möglichst hohen Profit erzielen kann. Das ist nicht verwunderlich, da auch der Planer von Seiten des Inverstors gestellt wurde. Weiterhin hat die Gemeindekasse ein Interesse daran, einen möglichst hohen Verkaufserlös zu erzielen, da der Erlös für den bereits erstellten Kunstrasenplatz ausgegeben wurde. Dies kann jedoch keine Entschuldigung für, die aus Sicht der BfS unumkehrbaren Fehlplanungen, sein. Das Baugebiet wird Buschhoven über viele Jahrzehnte erhalten bleiben. Das Geld für den Kunstrasenplatz ist bereits jetzt ausgegeben.
Aus diesen Gründen kann die BfS auch viele Teile des neuen Bebauungsplanes nicht mittragen und wird dies auch in den betreffenden Ausschüssen und im Rat weiterhin deutlich machen.
Markus Tilgner
Sachkundiger Bürger im Planungs- und Verkehrsausschuss
Schreibe einen Kommentar