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Drohen Swisttal zwei Windparks ?

BfS fordert, die endgültige Ratsentscheidung im Dezember wegen laufendem Eilverfahren zu vertagen.

Die Bürger für Swisttal stellen sich als einzige Fraktion gegen die aktuelle Planung für Konzentrationszonen zur Ausweisung von Windenergieanlagen zwischen Ollheim, Dünstekoven und Heimerzheim.

Neben artenschutzrechtlichen Bedenken ist es vor allem der Mensch und sein Wohn- und Lebenswert der in der Mitte Swisttals starke Nachteile hinnehmen müsste.
Der Erholungswert der Gemeinde würde einen zusätzlichen Attraktivitätsverlust erleiden.

Das große Interesse für die Planungen der neuen Konzentrationszonen, verdecken jedoch die laufenden Klageverfahren der Gemeinde gegen die Bezirksregierung Köln und das bestehende Baurecht auf den ehemaligen Konzentrationszonen nahe Odendorf in Richtung Weidesheim.

Die dort in der Nähe wohnenden Bürger müssen sich möglicherweise doch noch auf die resultierenden Belastungen eines Windparks einstellen. Die BfS sieht für diesen unglücklichen Umstand, die Verwaltung und die politischen Vertreter aus der Vergangenheit in der Verantwortung.

Nach Auskunft der Anwaltskanzlei, besitzt die Firma Enercon eine gültige Baugenehmigung für vier Windkraftanlagen vom Typ E-48 mit einer Gesamthöhe von jeweils 74 m Höhe und einer Nennleistung mit 800 KW.
Diese Anlagen wurden als Windpark Swisttal genehmigt und die Bescheide wurden durch Urteile der Bezirksregierung und des Verwaltungsgerichtes Köln in der zweiten Jahreshälfte 2014 für rechtmäßig erklärt sowie eine Nichtigkeit der Genehmigung wurde nicht festgestellt.

Da die Gemeinde ihr Einvernehmen mit der Genehmigung erteilt hat sind die Klagen der Gemeinde gegen eben dieses Baurecht als wenig aussichtsreich anzusehen – mit einem letzten Eilverfahren versucht aktuell die Gemeindeverwaltung den tatsächlichen Baubeginn zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern. Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes kann ab Januar gerechnet werden.

Die Wählervereinigung Bürger für Swisttal beantragte bereits Anfang November 2014, als Fraktion das ihr zustehende Akteneinsichtrecht bei der Gemeindeverwaltung mit dem Ziel den Verfahrensstand des Klageverfahrens zu erfahren.
Diese Informationen wurden per Antrag von der Wählervereinigung als entscheidungsrelevant und von besonderer Dringlichkeit markiert.

Dennoch wurde erst ein Termin nach der ersten Entscheidung im Planungs- und Verkehrsausschuss am 27.11.14 erteilt, nämlich am 01.12.2014.

Auch aus diesem Grund musste die BfS sämtliche Beschlüsse zur Genehmigung des Teilflächennutzungsplanes bei Ollheim, Dünstekoven, Heimerzheim ablehnen.

Die Wählervereinigung will verhindern, dass Swisttal durch die mehr als zweifelhaften Planungsabläufe zwei Windparks bekommt und rät dringend alle anderen Fraktionen des Gemeinderates, eine verfrühte abschließende Entscheidung zugunsten der neuen Konzentrationszonen schon am 16.Dezember2014 in der Sitzung des Rates zu fällen und fordern dazu auf ihrerseits Akteneinsicht in das Klageverfahren zu beantragen.

Weiterhin hat die BfS beantragt, dass die Klageunterlagen allen Fraktionen zur Verfügung gestellt werden sowie vor allem die Vertagung der Ratsentscheidung in das Jahr 2015, nach Beendigung des Klageverfahrens.

Sollte das Verfahren gegen die Bezirksregierung und damit gegen das Baurecht von Enercon im Januar verloren gehen, müssten CDU, SPD, FDP, und Grüne gegenüber den Swisttaler Bürgern verantworten, dass es in unsere Gemeinde zwei Windparks gäbe. Das ist dann ein selbstgemachter „Wildwuchs“ !

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