Auf Antrag der BfS können Bürger und Bürgerinnen mit Kinderwagen , Gehwägelchen oder Rollstuhl den Bürgersteig des Küpperweges nutzen, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Das bisher mitten auf dem Gehweg angebrachte Verkehrsschild wurde entsprechend versetzt. Mit der Versetzung des Verkehrsschildes ‚Vorfahrt achten‘ wurde auch das am gleichen Pfahl angebrachte Schild ‚absolutes Halteverbot‘ mit auf die Ecke Küpperweg/Bonner Straße gesetzt. Dieses Halteverbotsschild macht an dieser Stelle wenig Sinn, denn bekanntlich gilt lt. Straßenverkehrsordnung 5 m vor und nach einer Ecke absolutes Halteverbot. Mehr Sinn würde dieses Schild weiter in den Küpperweg hinein machen, damit das Abbiegen von der Bonner Strasse her gefahrlos ist. Aber vielleicht ist die Finanzlage der Gemeinde Swisttal ja so schlecht, dass die Verkehrsschilder im ‚Doppelpack‘ an einem Pfahl aufgestellt werden müssen.
Uschi Muckenheim
Bürger für Swisttal
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