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Die Notwendigkeit von E-Government und Digitalisierung von Verwaltungsabläufen wird in der Politik derzeit kontrovers diskutiert.
Ebenfalls soll der Austausch der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern über Social Medias (Facebook, Whats App, Twitter, etc.) stattfinden. Hierzu sollte auf Antrag der CDU-Fraktion im Haupt-, Finanz-, und Beschwerdeausschuss der Gemeinde Swisttal eine Stelle in der Verwaltung eingerichtet werden.
Dem Antrag hat die BfS widersprochen, da die Gemeindeverwaltung in erster Linie auf ihrer Homepage die Transparenz und Bürgernähe herstellen sollte. Die Bedienung von Social Medias und Verlinkung auf die Gemeindeseite könnte erst im dritten Schritt (siehe u. a. Info) erfolgen.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Bedienung der Social Medias kommen jetzt wieder die Begriffe „E-Government“ und „Digitalisierung“ auf. Begriffe – doch was steckt dahinter? Wie sind diese Maßnahmen unserer Meinung nach konkret in einer modernen Verwaltung einzusetzen?
Für die BfS ist derzeit nicht erkennbar, dass sich die Verwaltung als auch die meisten Fraktionen nachhaltig mit den Themen auseinandersetzen und unsere Gemeinde sinnvoll in das Zeitalter der Digitalisierung führen möchten. Wenn wir den Diskussionen um das Thema Glauben schenken dürfen, soll sich das ja jetzt ändern.
Bürger für Swisttal (BfS)
Infos zum Thema kurz aufbereitet:
1. Schritt:
Digitalisierung (vom Papier in Datei): von Formularen (z. B. An-und Abmeldung bei Gemeinde), Anträgen, Informationen für die Bürger wie beispielsweise Bebauungspläne, Friedhofskonzept, Gemeindeentwicklungskonzept, Anlagen zu Unterlagen der einzelnen Gemeindeausschüsse, etc.
Die Digitalisierung umfasst aber nicht die reine Umwandlung von Papier in Dateiform. Die Grundlage bildet eine Analyse von Prozessen und Abläufen in einer Verwaltung. Aufgrund der Analyse und Strukturierung von Prozessen kann entschieden werden, welche Vorgänge digitalisiert und vereinfacht werden.
2. Schritt:
E-Government (Förderung der elektronischen Verwaltung): Kommunikation mit und innerhalb der Verwaltung, z. B. Akten und Vorgänge werden digitalisiert und können durch die Sachbearbeitung jederzeit eingesehen, bearbeitet und auch an den Bürger versandt werden. Bürger können z. B. Formulare digital ausfüllen, unterschreiben und zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung zurücksenden. E-Government ist seit Mai 2017 übrigens für alle Kommunen gesetzlich verpflichtend.
E-Government_Überblick
3. Schritt:
Social Medias / Online-Bürgerportal (Diskussions- und Informationsforen): Informationsbereitstellung in digitaler Form (z. B. Links auf Dateien), Diskussionsplattform für den aktiven Austausch z. B. in Gruppen von Facebook, Whats App, Twitter, Instagram oder auf einem Online-Bürgerportal wie jetzt zum Thema „ISEK“.