Wir laden Sie ein, machen sie sich hier ein Bild von unserer Unabhängigen Wählervereinigung, engagieren Sie sich mit uns durch die kostenlose Mitgliedschaft oder in der aktiven Mitarbeit!
Wir handeln so wie es die Gemeindeordnung NRW vorschreibt – und das mit Herz!
(1) §40 Absatz 1 GO NRW
Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt!