Die Fraktion der „Bürger für Swisttal“ (BfS) möchte, dass über ihre beiden im Sommer 2014 mehrfach zurückgestellten Anträge zum Erhalt aller Trauerhallen in Swisttal in der Hauptausschusssitzung am 27. Januar abschließend entschieden wird. Eine weitere Verzögerung der grundsätzlichen Entscheidung zur Aufhebung der Abrissbeschlüsse von 2012 scheint aus BfS-Sicht nicht mehr sinnvoll und ist offenbar auch nicht der mehrheitliche Bürgerwille, wie sich im Dialog mit den Einwohnern zum neuen Friedhofskonzept jüngst deutlich zeigte.
Die geringe jährliche Haushaltsersparnis sei im Verhältnis zu dem mit dem Abbau verbundenen Verlust an Trauerkultur als gering anzusehen und für den Haushalt insgesamt überhaupt nicht von entscheidender Bedeutung. Hier bestehe absolut keine Verhältnismäßigkeit, so die BfS.
Die unter den Mitbürgern erzeugte Beunruhigung sollte umgehend mit der klaren Aufhebung des Abrissbeschlusses beendet werden. Eine Verschiebung der Entscheidung aus politischen Gründen sollte vermieden werden.
Die BfS-Fraktion stellt noch einmal den Willenskern ihrer Anträge heraus: Der grundsätzliche Beschluss des Hauptausschusses aus 2012, die kommunalen Trauerhallen in Swisttal sukzessive abzureißen, soll uneingeschränkt aufgehoben werden. Die wirtschaftliche Übertragung an einen neuen Träger oder die Umnutzung, zum Beispiel als Kolumbarien – wie von der BfS vorgeschlagen -, ist davon unbenommen. Damit trennt sie den Grundsatzbeschluss zum Erhalt der Trauerhallen von der Neuaufstellung des Friedhofskonzeptes und der Suche nach einem neuen Träger.
Die BfS hat sicher mit dazu beigetragen das die Diskussion um den Erhalt der Trauerhallen wieder entstanden ist! Allein hat sie das aber nicht bewirkt, dazu haben auch kritische Anmerkungen und Unverständnis von Sympathisanten der anderen Parteien beigetragen!
Die BfS bezieht sich bei diesem Thema auf das jüngst durchgeführte Dialogforum mit den Einwohnern von Miel zum neuen Friedhofskonzept von Swisttal, hauptsächlich aber für Miel.
Über andere Themen wie z. B. – wie es möglich ist die Bestattungskultur den heutigen Ansprüchen entsprechend zu verändern. Die Friedhöfe dem entsprechend zu gestalten, sie erlebbar zu machen, sie in ein Umfeld zu integrieren das sie zu einem Teil eines sonntäglichen Spaziergangs einläd und sie zugleich aber auch pflegeleicht und kostengünstig auszurichten, von alle dem ist leider in dem Bericht keine Rede aber vielleicht folgt da ja noch was?
Unser Verein „Rettet Bäume & Biotope e. V.“ hat am Beispiel des Friedhofs Odendorf viele Maßnahmen in einem Grundkonzept zusammen gefasst von denen auch etliche Maßnahmen auf andere Friedhöfe im Gemeindegebiet übertragen werden können u. a. auch für Miel!
Noch haben wir keine Antwort auf unsere Anfrage an die BfS, ob sie bereit wäre unser Konzept zu unterstützen oder dieses sogar in einer Gemeinschaftsaktion mit dazu beizutragen dieses zu verwirklichen!
Wir sind auf die weitere Entwicklung gespannt!
Norbert Phiesel
Im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen
(Bestattungsgesetz – BestG NRW) Vom 30. Juni 2003 (Fn 1) heißt es:
Erster Abschnitt
Friedhofswesen
§ 1 (Fn 3) Friedhöfe
(3) Friedhöfe sollen mit Räumen ausgestattet sein, die für die Aufbewahrung Toter geeignet sind und ausschließlich hierfür genutzt werden (Leichenhallen).
Norbert Phiesel
Hallo BfS,
lasst Euch das Thema Friedhöfe nicht von den GROSSEN wegnehmwn.
Die haben das Dilemma mit dem Abrissbeschluss eingeleitet.
Wollen aber nun nichts mehr davon wissen und reden wie immer nur drumherum.
Ich wünsche viel Erfolg für den Kampf um diue Friedhofshallen.
Anonymus